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   VG Greifswald, 29.10.2021 - 11 A 1537/20 HGW   

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VG Greifswald, 29.10.2021 - 11 A 1537/20 HGW (https://dejure.org/2021,45482)
VG Greifswald, Entscheidung vom 29.10.2021 - 11 A 1537/20 HGW (https://dejure.org/2021,45482)
VG Greifswald, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - 11 A 1537/20 HGW (https://dejure.org/2021,45482)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Greifswald, 29.10.2021 - 11 A 1537/20
    Durch die Verletzung des Jugendlichen M... R... hat sich der Kläger zur Überzeugung des Gerichts eines schweren innerdienstlichen Dienstvergehens schuldig gemacht, weil sein pflichtwidriges Verhalten in sein Amt und in seine dienstlichen Pflichten eingebunden war (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14; BVerwG, Urt. v. 19. August 2010 - 2 C 5.10).

    Bei der disziplinaren Maßnahmebemessung ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14; BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 2016 - 2 B 24.16) auch bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen, das ein strafbares Verhalten zum Gegenstand hat, für die Bestimmung der Schwere des Fehlverhaltens und des Ausmaßes des Vertrauensschadens auf den gesetzlichen Strafrahmen zurückzugreifen, weil der Gesetzgeber mit der Strafandrohung seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht hat.

    Hierfür können objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzungen, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzungen, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte bestimmend sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04; BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14; OVG M-V, Urt. v. 14. Oktober 2020 - 10 LB 238/19 OVG).

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des

    Auszug aus VG Greifswald, 29.10.2021 - 11 A 1537/20
    Auch den Umstand, dass der Beamte bislang strafrechtlich und disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, bewertet die Kammer zugunsten des Beklagten, wenngleich es sich insoweit um ein Verhalten handelt, das von jedem Beamten erwartet werden kann und das deshalb nicht maßgeblich das Gewicht des Dienstvergehens mindern kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Oktober 1998 - 1 D 109/97; BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2007 - 2 C 25/06; BVerwG, Urt. v. 7. Februar 2008 - 1 D 4/07).
  • VGH Bayern, 12.07.2017 - 16a D 15.368

    Entfernung eines Polizeioberrates aus dem Dienst wegen wiederholter

    Auszug aus VG Greifswald, 29.10.2021 - 11 A 1537/20
    Das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) besitzt einen besonders hohen Rang (vgl. BayVGH, Urt. v. 12. Juli 2017 - 16a D 15.368, Rn. 53).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

    Auszug aus VG Greifswald, 29.10.2021 - 11 A 1537/20
    Auch den Umstand, dass der Beamte bislang strafrechtlich und disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, bewertet die Kammer zugunsten des Beklagten, wenngleich es sich insoweit um ein Verhalten handelt, das von jedem Beamten erwartet werden kann und das deshalb nicht maßgeblich das Gewicht des Dienstvergehens mindern kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Oktober 1998 - 1 D 109/97; BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2007 - 2 C 25/06; BVerwG, Urt. v. 7. Februar 2008 - 1 D 4/07).
  • BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 109.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Vorzeitige Gutbuchung und Auszahlung von

    Auszug aus VG Greifswald, 29.10.2021 - 11 A 1537/20
    Auch den Umstand, dass der Beamte bislang strafrechtlich und disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, bewertet die Kammer zugunsten des Beklagten, wenngleich es sich insoweit um ein Verhalten handelt, das von jedem Beamten erwartet werden kann und das deshalb nicht maßgeblich das Gewicht des Dienstvergehens mindern kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Oktober 1998 - 1 D 109/97; BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2007 - 2 C 25/06; BVerwG, Urt. v. 7. Februar 2008 - 1 D 4/07).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Greifswald, 29.10.2021 - 11 A 1537/20
    Hierfür können objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzungen, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzungen, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte bestimmend sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04; BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14; OVG M-V, Urt. v. 14. Oktober 2020 - 10 LB 238/19 OVG).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VG Greifswald, 29.10.2021 - 11 A 1537/20
    Durch die Verletzung des Jugendlichen M... R... hat sich der Kläger zur Überzeugung des Gerichts eines schweren innerdienstlichen Dienstvergehens schuldig gemacht, weil sein pflichtwidriges Verhalten in sein Amt und in seine dienstlichen Pflichten eingebunden war (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14; BVerwG, Urt. v. 19. August 2010 - 2 C 5.10).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG Greifswald, 29.10.2021 - 11 A 1537/20
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urt. v. 29. Mai 2008 - 2 C 59.07, juris-Rn. 16).
  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540

    Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat

    Auszug aus VG Greifswald, 29.10.2021 - 11 A 1537/20
    Hierzu gehören nicht nur die äußeren Aspekte des Tathergangs, sondern auch die Elemente des inneren Tatbestands wie etwa Vorsatz oder Fahrlässigkeit sowie Zueignungs- oder Bereicherungsabsicht (BayVGH, Urt. v. 11. Mai 2016 - 16a D 13.1540, Rn. 51).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VG Greifswald, 29.10.2021 - 11 A 1537/20
    Bei der disziplinaren Maßnahmebemessung ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14; BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 2016 - 2 B 24.16) auch bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen, das ein strafbares Verhalten zum Gegenstand hat, für die Bestimmung der Schwere des Fehlverhaltens und des Ausmaßes des Vertrauensschadens auf den gesetzlichen Strafrahmen zurückzugreifen, weil der Gesetzgeber mit der Strafandrohung seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht hat.
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 16a D 14.1992

    Zurückstufung eines Polizeibeamten um zwei Besoldungsstufen wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - 3d A 2472/11

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst aufgrund eines sehr

  • BVerwG, 05.03.2014 - 2 B 111.13

    Entfernen eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Gesamtwürdigung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2020 - 10 LB 238/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten: Entfernung eines Polizeibeamten aus dem

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